EU-Berufskraftfahrer LKW / BUS / Weiterbildung

EU-Berufskraftfahrer LKW

Alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr mit einem Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E müssen eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation und die entsprechenden Weiterbildungen nachweisen können.

Die verschiedenen Wege zum

EU-Berufskraftfahrer

Am einfachsten ist der Erwerb durch eine schon bestehende Fahrerlaubnis. Stichtag ist der 10.09.2009. Alle Personen, deren Fahrerlaubnis vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, gelten als qualifiziert. Diese Personengruppe muss lediglich die regelmäßigen Weiterbildungen nachweisen, um den entsprechenden Eintrag (Schlüsselzahl 95) in den Führerschein zu bekommen.

Alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erwerben, müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Eine Weiterbildungspflicht besteht ebenfalls.

Die letzte Möglichkeit zum Erwerb ist eine „Ausbildung“ zum Berufskraftfahrer, oder Fachkraft im Fahrbetrieb.

Regelmäßige Weiterbildungen

 

In regelmäßigen Weiterbildungen soll der Wissenstand aller LKW-Berufskraftfahrer ständig weiterentwickelt werden.

Was ist eine Grundqualifikation?

Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Was ist die beschleunigten Grundqualifikation?

Die beschleunigte Grundqualifikation ist ein Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht, einschließlich 10 Praxisstunden. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Welche Anforderungen müssen bei der beschleunigten Grundqualifikation erfüllt werden?
  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
  • Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
  • Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
  • erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 min) bei einer für den Wohnsitz des/r Bewerber/in zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
Wer muss an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen?

Die Weiterbildung ist für alle gewerblich tätigen Fahrer im Güterverkehr mit KFZ über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E und C/CE gesetzlich vorgeschrieben.

Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Theoriestunden. Typischerweise wird diese Vorgabe durch den Besuch von fünf jeweils 7-stündigen Weiterbildungssitzungen abgegolten. Eine Prüfung ist dabei nicht erforderlich.

Wann muss der Besuch der regelmäßigen Weiterbildungen erfolgen?

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt entweder innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig) oder bis zum 10.09.2014 für alle gewerblichen LKW-Fahrer. Der nächste Besuch einer Weiterbildung wird dann immer im Zyklus von 5 Jahren fällig.

Welche Anforderungen gibt es an die Weiterbildungen?

Eine Weiterbildung muss grundsätzlich im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden und erstmals spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation besucht werden.

Eine Weiterbildung umfasst eine verpflichtende Teilnahme an Unterrichtsterminen (typischerweise fünf Einheiten zu 7 Zeitstunden), von denen ein Teil auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen können. Für den Erhalt der Weiterbildungsbestätigung muss keine Prüfung bestanden werden.

EU-Berufskraftfahrer Bus

Alle gewerblichen Fahrer im Personenverkehr mit einem Führerschein der Klassen D/DE oder D1/D1E müssen eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation und die entsprechenden Weiterbildungen nachweisen können.

EU-Berufskraftfahrer Bus

Die Anforderungen an den EU-Berufskraftfahrer bei der Fahrerlaubnis D1/D1E und D/DE sind mit denen im LKW Bereich bis auf den Stichtag identisch. Der Stichtag bei den Busfahrern ist der 10. September 2008.

 

 

Die verschiedenen Wege zum EU-Berufskraftfahrer

Am einfachsten ist der Erwerb durch eine schon bestehende Fahrerlaubnis. Stichtag ist der 10.09.2008. Alle Personen, deren Fahrerlaubnis vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, gelten als qualifiziert. Diese Personengruppe muss lediglich die regelmäßigen Weiterbildungen nachweisen, um den entsprechenden Eintrag (Schlüsselzahl 95) in den Führerschein zu bekommen.

Alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erwerben, müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Eine Weiterbildungspflicht besteht ebenfalls.

Die letzte Möglichkeit zum Erwerb ist eine „Ausbildung“ zum Berufskraftfahrer, oder Fachkraft im Fahrbetrieb.

Regelmäßige Weiterbildungen

In regelmäßigen Weiterbildungen soll der Wissenstand aller EU-Berufskraftfahrer ständig weiterentwickelt werden.

Was ist eine Grundqualifikation?

Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Was ist die beschleunigten Grundqualifikation?

Die beschleunigte Grundqualifikation ist ein Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht, einschließlich 10 Praxisstunden. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Welche Anforderungen müssen bei der beschleunigten Grundqualifikation erfüllt werden?
  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
  • Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
  • Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
  • erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 min) bei einer für den Wohnsitz des/r Bewerber/in zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
Wer muss an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen?

Die Weiterbildung ist für alle gewerblich tätigen Fahrer im Personenverkehr mit KFZ über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E und D/DE gesetzlich vorgeschrieben.

Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Theoriestunden. Typischerweise wird diese Vorgabe durch den Besuch von fünf jeweils 7-stündigen Weiterbildungssitzungen abgegolten. Eine Prüfung ist dabei nicht erforderlich.

Wann muss der Besuch der regelmäßigen Weiterbildungen erfolgen?

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt entweder innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig) oder bis zum 10.09.2013 für alle gewerblichen Bus-Fahrer. Der nächste Besuch einer Weiterbildung wird dann immer im Zyklus von 5 Jahren fällig.

Welche Anforderungen gibt es an die Weiterbildungen?

Eine Weiterbildung muss grundsätzlich im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden und erstmals spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation besucht werden.

Eine Weiterbildung umfasst eine verpflichtende Teilnahme an Unterrichtsterminen (typischerweise fünf Einheiten zu 7 Zeitstunden), von denen ein Teil auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen können. Für den Erhalt der Weiterbildungsbestätigung muss keine Prüfung bestanden werden.

Eine Weiterbildung umfasst eine verpflichtende Teilnahme an Unterrichtsterminen (typischerweise fünf Einheiten zu 7 Zeitstunden), von denen ein Teil auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen können. Für den Erhalt der Weiterbildungsbestätigung muss keine Prüfung bestanden werden.

Termine

Weiterbildungstermine

LKW / Bus

LKW / Bus (Modul 1):

Eco-Training

Samstag, 04. November 2023
Samstag, 13. Januar 2024

 

LKW / Bus (Modul 2):

Sozialvorschriften / Kontrollgeräte

Samstag, 11. November 2023
Samstag, 20. Januar 2024
Samstag, 16. März 2024

LKW / Bus (Modul 3):

Notfallmaßnahmen

Samstag, 09. Dezember 2023
Samstag, 09. März 2024

LKW / Bus (Modul 2):

Sozialvorschriften / Kontrollgeräte

Samstag, 11. November 2023
Samstag, 20. Januar 2024
Samstag, 16. März 2024

 

LKW / Bus (Modul 3):

Gefahrenwahrnehmung

Samstag, 25. November 2023
Samstag, 27. Januar 2024

 

LKW / Bus (Modul 4):

Schadensprävention

Samstag, 18. November 2023
Samstag, 24. Februar 2024

LKW / Bus (Modul 3):

Gefahrenwahrnehmung

Samstag, 25. November 2023
Samstag, 27. Januar 2024

LKW / Bus (Modul 5):

Ladungssicherung

Samstag, 02. Dezember 2023
Samstag, 02. März 2024

Ablauf

Wir wissen um die Zusatzbelastung, die von einem Weiterbildungsbesuch an einem Tag des Wochenendes ausgeht und versuchen, Ihren Schulungstag so angenehm wie möglich zu gestalten:

8.00 Uhr Beginn der Weiterbildung
9.30 Uhr Kaffeepause (Kaffee- & Teespezialitäten, Butterbrezeln)
12.00 Uhr Mittagessen in einer nahegelegenen Gaststätte
14.30 Uhr Kaffeepause (Kaffee- & Teespezialitäten, selbst gebackener Kuchen)
16.30 Uhr Verabschiedung

Sie reisen mit dem Auto an? Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Parkmöglichkeit im nahegelegenen Parkhaus „Museum“ (Entfernung 100 m) an.

Unsere Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
16:00 – 19:00 Uhr

 

Theorieunterricht PKW
Montag, Dienstag, Donnerstag

19:00 – 20:30

Kontakt

Telefon: 07472 – 21752

Fax: 07472 – 21768

E-Mail: info@fahrschule-sailer.com

Seebronnerstraße 4

72108 Rottenburg

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