Erstausbildung

Seit über 48 Jahre bilden wir Fahranfänger in allen Fahrklassen aus – von der einfachen Mofa-Prüfbescheinigung über den klassischen Autoführerschein der Klasse B bis hin zu Berufskraftfahrerführerscheinen der Klasse C.
Klasse B Schaltwagen (Kraftwagen)

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t geführt werden. Inklusive dem Fahrer dürfen maximal neun Personen im Fahrzeug sitzen. Es dürfen alle Anhänger geführt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht von Kraftwagen und Anhänger 3,5 t nicht überschreitet. Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) zwei Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Die Praxisausbildung umfasst fünf Überland-, vier Autobahn- sowie drei Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min). Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, oder für das begleitete Fahren 17 Jahre. Die Ausbildung und Prüfung wird auf einem Schaltwagen durchgeführt.

Klasse B197 Automatik (Kraftwagen)

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t geführt werden. Inklusive dem Fahrer dürfen maximal neun Personen im Fahrzeug sitzen. Es dürfen alle Anhänger geführt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht von Kraftwagen und Anhänger 3,5 t nicht überschreitet. Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) zwei Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Die Praxisausbildung umfasst fünf Überland-, vier Autobahn- sowie drei Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min). Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, oder für das begleitete Fahren 17 Jahre. Beim B197 fährst du mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) + eine Testfahrt auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Dieser Test wird direkt von Deinem Fahrlehrer durchgeführt und ist keine externe Prüfung. Bestehst du den fahrschulinternen Test auf dem Schaltwagen und die praktische Fahrprüfung auf dem Automatikfahrzeug, darfst du weltweit mit einem Schalt- und Automatikwagen fahren.

Klasse B96 (Kraftwagen mit kleinem Anhänger)

Die Führerscheinklasse B96 ist eine Erweiterung der Klasse B. Es dürfen Anhänger über 750 kg zG mitgeführt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht von Kraftwagen und Anhänger 4,25 t nicht überschreitet. Die Ausbildung umfasst nur einen praktischen Teil. Es ist keine Prüfung erforderlich.

Klasse BE (Erweiterung: Kraftwagen mit Anhänger)

Mit der Führerscheinklasse BE dürfen alle Anhänger über 750 kg zG mitgeführt werden. Die „Gewichtsobergrenze“ wird durch die Anhängelast des Zugfahrzeuges bestimmt. Bei der Klasse B kann ein Anhänger  ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5t haben . Bei der Klasse BE ist keine zusätzliche Theorieausbildung notwendig. Die Praxisausbildung umfasst drei Überland-, eine Autobahn- sowie eine Dunkelheitsfahrt (jeweils 45 min). Die Dauer der Ausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab. Vorraussetzung für den Erwerb ist die Führerscheinklasse B oder BF17.

B196 neue Klasse für A1

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit einer Schlüsselzahl 196 erteilt werden.

Für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 m³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Berechtigung gilt nur im Inland. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Für die Eintragung der Schlüsselzahl in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung.

Beim Antrag auf die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung zu erbringen. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

  1. Allgemeine Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
  2. Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen. Die Fahrerschulung hat in einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach §17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrerlaubnis der Klasse A nach §1 des Fahrlehrergesetzes besitzt.
  3. Schulungsstoff
    1. Theoretischer Schulungsstoff
      Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.
    2. Praktischer Übungsstoff
      Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten je 90 Minuten inkl. Überland- und Autobahnfahrt.
  4. Abschluss der Schulung
    Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
Mofaprüfbescheinigung

Mit der Mofa Prüfbescheinigung dürfen einsitzige und einspurige Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer maximalen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h geführt werden. Die Ausbildung umfasst sechs Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) mit einer anschließenden theoretischen Prüfung und einer praktischen Grundausbildung (90 min). Eine praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden. Das Mindestalter für den Erwerb der Prüfbescheinigung beträgt 15 Jahre.

Klasse AM (leichtes Kraftrad)

Die Klasse AM beinhaltet vier verschiedene Fahrzeugtypen:

 

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Kleinkrafträder mit elektrischer Antriebsmaschine dürfen dabei eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, Kleinkrafträder mit Verbrennungsmotor einen Hubraum von höchstens 50 ccm aufweisen.
  • Krafträder, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (typischerweise Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Krafträder mit elektrischer Antriebsmaschine dürfen dabei eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, Krafträder mit Verbrennungsmotor einen Hubraum von höchstens 50 ccm aufweisen.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Der Hubraum von dreirädrigen Kleinkraftwägen mit Fremdzündungsmotoren darf dabei 50 ccm nicht überschreiten. Bei einem Elektroantrieb darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen, bei anderen Verbrennungsmotoren darf die Nutzleistung 4 kW nicht übersteigen.

Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) zwei Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer anschließenden theoretischen Fahrprüfung ab. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheines beträgt 15 Jahre.

Klasse A1 (Kraftrad bis 11 kW Motorleistung)

Mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen Krafträder bis maximal 125 ccm Hubraum mit nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem maximalen Motorleistungs-Gewichtverhältnis von 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht geführt werden. Auch dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren), einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer maximalen Leistung von 15 kW verwendet werden. Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) vier Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer theoretischen Fahrprüfung ab. Die Praxisausbildung umfasst fünf Überland-, vier Autobahn- sowie drei Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min). Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheines beträgt 16 Jahre.

Klasse A2 (Kraftrad bis 35 kW Motorleistung)

Mit einem Führerschein der Klasse A2 dürfen Krafträder bis maximal 35 kW Motorleistung und einem maximalen Motorleistungs-Gewichtverhältnis von 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht geführt werden. Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) vier Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer theoretischen Fahrprüfung ab. Die Praxisausbildung umfasst fünf Überland-, vier Autobahn- sowie drei Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min). Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab. Vorraussetzung für den Erwerb ist ein Alter von 18 Jahren.

Klasse A (Kraftrad)

Für die Führung eines Kraftrades (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder einem dreirädrigen Kraftfahrzeug mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird ein Führerschein der Klasse A benötigt. Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) vier Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer theoretischen Fahrprüfung ab. Die Praxisausbildung umfasst fünf Überland-, vier Autobahn- sowie drei Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min). Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab. Vorraussetzung für den Erwerb ist ein Alter von 20 Jahren bei Erweiterung der Klasse A2 zur Klasse A, ein Alter von 21 Jahren bei Trikes und ein Alter von 24 Jahren bei Direkterwerb.

Klasse A80

Die Führerscheinklasse A mit der Schlüsselzahl 80 berechtigt das Fahren eines Kraftrades der Führerscheinklasse A2 im Alter von 21 bis 24 Jahren und mit 24 Jahren erhält man automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren.

Beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich. Ausbildung und praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A. Es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eintragen. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2.

Es dürfen ausschließlich Krafträder der Klasse A2 (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW/48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 m³ Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder der Klasse A(auch mit Beiwagen) über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit und mehr als 50 m³ Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden.

Klasse C (schwerer LKW über 7,5t)

Mit einem Führerschein der Klasse C dürfen Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg geführt werden.

 

Die Theorieausbildung umfasst neben 6 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) 10 Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min). Die Praxisausbildung ist abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse:

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B müssen fünf Überland-, zwei Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min) nachgewiesen werden.
  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse C1 müssen drei Überland-, zwei Autobahn- und eine Dunkelheitsfahrt (jeweils 45 min) nachgewiesen werden.
  • Wenn die die Ausbildung für die Führerscheinklassen C und CE gemeinsam erfolgt, so müssen acht Überland-, drei Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten nachgewiesen werden.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 21 Jahre. Bei einer Berufskraftfahrer Ausbildung, beim Katastrophenschutz und Rettungsdiensten 18 Jahre.

Klasse CE (schwerer Lastzug über 7,5t)

Mit einem Führerschein der Klasse CE dürfen Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (ohne Beschränkung) und Anhänger über einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg (ohne Beschränkung) geführt werden.

 

Die Theorieausbildung umfasst neben 6 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) 4 Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min). Die Praxisausbildung ist abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse:

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B müssen fünf Überland-, zwei Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min) nachgewiesen werden.
  • Wenn die die Ausbildung für die Führerscheinklassen C und CE gemeinsam erfolgt, so müssen acht Überland-, drei Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten nachgewiesen werden.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 21 Jahre.

Klasse C1 (leichter LKW bis 7,5t)

Mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t bis 7,5t und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg geführt werden.

 

Die Theorieausbildung umfasst neben 6 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) 6 Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min). Die Praxisausbildung ist abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse:

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B müssen drei Überland-, eine Autobahn- und eine Dunkelheitsfahrt (jeweils 45 min) nachgewiesen werden.
  • Wenn die die Ausbildung für die Führerscheinklassen C1 und C1E gemeinsam erfolgt, so müssen vier Überland-, zwei Autobahn- und zwei Dunkelheitsfahrten nachgewiesen werden.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 18 Jahre.

Klasse C1E (leichter Lastzug bis 7,5t)

Mit einem Führerschein der Klasse C1E dürfen Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t bis 7,5t und Anhänger über einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg (ohne Beschränkung) geführt werden. Die Gesamtmasse des Anhängers darf dabei nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs, zusätzlich die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12t sein.

 

Die Theorieausbildung umfasst neben 6 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) 4 Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min). Die Praxisausbildung ist abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse:

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B müssen drei Überland-, eine Autobahn- und eine Dunkelheitsfahrt (jeweils 45 min) nachgewiesen werden.
  • Wenn die die Ausbildung für die Führerscheinklassen C und CE gemeinsam erfolgt, so müssen vier Überland-, zwei Autobahn- und zwei Dunkelheitsfahrten nachgewiesen werden.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 18 Jahre. Bei einer Berufskraftfahrer Ausbildung, beim Katastrophenschutz und Rettungsdiensten 18 Jahre.

Klasse D (Bus)

Mit einem Führerschein der Klasse D dürfen Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit einem Anhänger mit bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht geführt werden.

 

Die Theorieausbildung ist abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse:

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B müssen sechs Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) sowie 18 Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) nachgewisen werden.
  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse C1 müssen 12 Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) nachgewiesen werden.
  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse C und D1 müssen acht Zusatzstoffeinheiten nachgewiesen werden.

Die Praxisausbildung ist ebenfalls abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse sowie der vorhandenen Fahrpraxis. Üblicherweise umfasst die Praxisausbildung 4-22 Überland-, 4-14 Autobahn- und 3-8 Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min). Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab.

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre, je nach Tätigkeit oder Qualifikation. Zusätzlich ist ein Führerschein der Klasse B sowie die körperliche Eignung nachzuweisen.

Klasse DE (Erweiterung: Bus mit Anhänger)

Mit der Erweiterung eines Führerscheins der Klasse D dürfen auch Anhänger geführt werden, die das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg überschreiten.

 

Hier ist keine zusätzliche Theorieausbildung notwendig. Die Praxisausbildung umfasst drei Überland-, eine Autobahn- sowie eine Dunkelheitsfahrt (jeweils 45 min). Die Grundausbildung umfasst vier Fahrten (jeweils 45 min) und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab.

Vorraussetzung für den Erwerb der Erweiterung ist ein Führerschein der Klasse D.

Klasse D1 (Bus bis 16 Fahrgastplätze)

Mit einem Führerschein der Klasse D1 dürfen Busse mit mehr als acht, höchstens jedoch 16 Fahrgastplätzen auch mit einem Anhänger mit bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht geführt werden.

 

Die Theorieausbildung ist abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse:

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B müssen sechs Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) sowie 10 Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) nachgewisen werden.
  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse C1 oder C müssen lediglich vier Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) nachgewiesen werden.

Die Praxisausbildung ist ebenfalls abhängig von der bereits vorhandenen Führerscheinklasse sowie der vorhandenen Fahrpraxis. Üblicherweise umfasst die Praxisausbildung 4-19 Überland-, 2-12 Autobahn- und 2-7 Dunkelheitsfahrten (jeweils 45 min). Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 21 Jahre. Bei einer Berufskraftfahrer Ausbildung 18 Jahre. Zusätzlich ist ein Führerschein der Klasse B sowie die körperliche Eignung nachzuweisen.

Klasse D1E (Erweiterung: Bus bis 16 Fahrgastplätze mit Anhänger)

Mit der Erweiterung eines Führerscheins der Klasse D1E dürfen auch Anhänger geführt werden, die das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg überschreiten.

 

Hier ist keine zusätzliche Theorieausbildung notwendig. Die Praxisausbildung umfasst drei Überland-, eine Autobahn- sowie eine Dunkelheitsfahrt (jeweils 45 min). Die Grundausbildung umfasst vier Fahrten (jeweils 45 min) und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab.

Vorraussetzung für den Erwerb der Erweiterung ist ein Führerschein der Klasse D1.

Klasse L (Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge)

Die Klasse L beinhaltet zwei verschiedene Fahrzeugtypen:

 

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf dabei 40 km/h nicht überschreiten. Sofern Anhänger genutzt werden, darf die Höchstgeschwindigkeit von 25km/h nicht überschritten werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, auch mit Anhänger, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) zwei Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer theoretischen Fahrprüfung ab. Hier ist keine zusätzliche Praxisausbildung notwendig.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 16 Jahre.

Klasse T (Traktor)

Die Klasse T beinhaltet zwei verschiedene Fahrzeugtypen:

 

  • Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Die Theorieausbildung umfasst neben 12 Grundstoffeinheiten (jeweils 90 min) sechs Zusatzstoffeinheiten (jeweils 90 min) und schließt mit einer theoretischen Fahrprüfung ab. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 16 Jahre. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Zugmaschinen der Klasse T nur bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h geführt werden.

Der Weg zum Führerschein

Von der Anmeldung bis zur praktischen Prüfung.

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Wir möchten Sie als Fahrschüler nicht nur in der theoretischen und praktischen Ausbildung sondern im gesamten Weg bis zum Erhalt des Führerscheines begleiten und unterstützen. Daher bieten wir nicht nur theoretische und praktische Ausbildungsstunden an, sondern unterstützen auch in allen weiteren Punkten im Weg zum Führerschein.

Anmeldung

 

Wir nehmen uns genügend Zeit, im Erstgespräch die richtige(n) Führerscheinklasse(n) für Sie zu finden. Sobald Sie sich für die passenden Führerscheinklassen entschieden haben, kümmern wir uns um den umfangreichen Anmeldeprozess. Weiterhin können Sie über uns einen Rabattcode für verschiedene Erste-Hilfe-Kurse erhalten.

Theoretische Ausbildung

Während der theoretischen Ausbildung sollen die Grundlagen zunächst außerhalb des täglichen Straßenverkehrs erlernt werden. Abhängig von der gewählten Führerscheinklasse muss eine bestimmte Anzahl an Ausbildungsstunden nachgewiesen werden:

  • In Grundlagenstunden werden Führerscheinklassenübergreifende Inhalte vermittelt – hier werden vor allem die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung anhand vieler Beispiele vermittelt.
  • Zusatzstoffstunden sind nur für spezielle Führerscheinklassen vorgeschrieben. So werden beispielsweise in einer Zusatzstoffstunde zum Erwerb eines Führerscheins der Klasse A ausschließlich Inhalte rund um die Technik der Krafträder und der speziellen Anforderungen und Gefahren im Straßenverkehr vermittelt.

Alle Ausbildungsstunden werden mit medialer Unterstützung (Bilder, Animationen, kurze Schulungsfilme) in hochmodernen Schulungsräumen (professionelle Audio- und Videotechnik, Klimatisierung) durchgeführt. Um spannende und abwechslungsreiche Ausbildungsstunden garantieren zu können, schicken wir unsere Fahrlehrer regelmäßig zu  Kommunikations- und Präsentationsschulungen.

Unsere Unterrichtszeiten in Rottenburg:
Mo, Di und Do 19 – 20:30 Uhr

Theoretische Prüfung

Sobald die notwendige Anzahl an Ausbildungsstunden besucht wurde, kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung bieten wir verschiedenste Lernmittel an. 

 

Die eigentliche Prüfung findet wöchentlich, jeweils Montags in den Räumlichkeiten des TÜV in Tübingen statt. Sofern benötigt stellen wir auch eine Entschuldigung für den verpassten Schulunterricht aus.

Praktische Ausbildung

 
Nachdem die theoretische Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, beginnen wir mit der praktischen Ausbildung am jeweiligen Fahrzeugtyp.
 
Abhängig von den Vorkenntnissen der Fahrschüler wird in Grundausbildungsfahrten der Umgang mit dem Fahrzeug im alltagstypischen Straßenverkehr erlernt. Sobald die Grundausbildungsphase abgeschlossen ist, können die Sonderfahrten durchgeführt werden: Auf Überland-, Autobahn- oder Dunkelheitsfahrten werden die während der Grundausbildung erlernten Fahrkenntnisse stetig erweitert.

Praktische Prüfung

Zum Ende der praktischen Ausbildung geben unsere Fahrlehrer eine Empfehlung, wann die praktische Prüfung abgelegt werden soll. Dank unserer langjähriger Erfahrung und unseren hohen Ansprüchen hinsichtlich der Qualität der Ausbildung ist die Besteheunsquote in der praktischen Prüfung überdurchschnittlich hoch.

Ausbildung ohne Prüfung

Wir bilden auch Personen aus, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und ihr Können wieder auffrischen wollen. Gründe dafür können vielseitig sein. Egal welche Ängste oder Sorgen Sie haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir finden gemeinsam eine Lösung für Sie.

Unsere Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
16:00 – 19:00 Uhr

 

Theorieunterricht PKW
Montag, Dienstag, Donnerstag

19:00 – 20:30

Kontakt

Telefon: 07472 – 21752

Fax: 07472 – 21768

E-Mail: info@fahrschule-sailer.com

Seebronnerstraße 4

72108 Rottenburg

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