Nachschulung ASF und FES

Während der Probezeit auffällig gewordenen Fahrern wird nicht selten ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) verordnet. Freiwillig hingegen können im Verkehrszentralregister Flensburg gesammelte Punkte in Fahreignungsseminaren (FES) abgebaut werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Während der Probezeit nimmt es der Gesetzgeber besonders genau und es kann schon ein Verstoß dazu führen, daß man ein Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen muss. Die Probezeit für Fahranfänger beträgt 2 Jahre.

Fahreignungsseminare (FES)

Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Es gibt keine behördlichen Aufforderungen bzw. Anordnungen zu einem FES – die Teilnahme ist freiwillig.

Welche Konsequenzen können Verkehrsverstöße in der Probezeit für mich haben?

1. Stufe

Ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße*

Folge: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.

 

2. Stufe

Erneute Auffälligkeit nach Besuch des Aufbauseminars:

Folge: Ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße* Verwarnung mit damit verbundener Empfehlung, innerhalb zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

 

3. Stufe

Erneute Auffälligkeit nach der in der Verwarnung gesetzten Frist für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Folge: Führerscheinentzug, Sperrfrist mindestens drei Monate  

 

 

*: Verkehrsvergehen, die mit einem Bußgeld von mindestens 60€ geahndet wurden. Das sind im wesentlichen Verstöße gegen die StVO, außerdem Ordungswidrigkeiten nach §24a StVG (Alkohol und Drogen).

 

Wie sieht der Ablauf eines Aufbauseminares für Fahranfänger (ASF) aus?

Das Seminar wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt. Es werden vier Sitzungen á 135 Minuten Dauer und einer Fahrt à 30 Minuten mit anschließender Besprechung durchgeführt. Dauer insgesamt: 2 – 4 Wochen.  

Wie sieht der Ablauf eines Fahreignungsseminares (FES) aus?

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme muss in einer Fahrschule durchgeführt werden, die Maßnahme besteht aus 2 Modulen à 90 Minuten.
Zwischen dem 1. und 2. Modul muss mindestens eine Woche liegen. Es sind bis zu 6 Teilnehmer zugelassen.

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme führt ein Verkehrspsychologe durch, die Maßnahme besteht aus 2 Sitzungen à 75 Minuten.
Zwischen der 1. und 2. Sitzung müssen mindestens drei Wochen liegen. Es sind bis zu 6 Teilnehmer zugelassen.

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten ist ein Rabatt von 1 Punkt möglich.

 

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme besteht aus zwei Sitzungen (jeweils 75 Minuten) und wird von einem Verkehrspsychologe durchgeführt. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung müssen dabei mindestens drei Wochen liegen. Auch in dieser Teilmaßnahme ist die Gruppengröße auf sechs Personen beschränkt.

Wie viele Punkte im Verkehrszentralregister kann ich durch den Besuch eines Fahreignungsseminares erlassen bekommen?

Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten ist ein Erlass von einem Punkt möglich. 

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